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Die Homöopathie geht zurück auf den deutschen Gelehrten, Arzt
und Apotheker
Dr. SAMUEL HAHNEMANN (1755 - 1843, Meißen-Paris).
Sie ist eine naturheilkundliche, medikamentöse Reiz- / Reaktionstherapie,
die sich auf medizinische Erkenntnise aus folgenden Bereichen bezieht:
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Arzneimittelprüfungen an gesunden Patienten |
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die klinische Beobachtung erkrankter Menschen |
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die lehrmedizinische Pharmako- und Toxikologie |
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die klinische Tiermedizin |
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Therapeuten,
die nach den
Lehrprinzipien Hahnemanns
arbeiten, nennen sich
Klassische Homöopathen. |
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Ihre Arbeitsgrundlage ist:
- Die homöopathische ANAMNESE
(Fallaufnahme).
Sie ist eine besondere
Form der Patientenbefragung und vermittelt dem Behandler Einsichten
in verschiedene Lebensaspekte des Patienten zum
Zwecke der Arzneimittelfindung.
- Die homöopathische ARZNEIMITTELLEHRE.
Auch MATERIA MEDICA genannt; sie gibt Aufschluß über die
Gesamtheit aller Symptome aus den seit 200 Jahren aufgenommenen homöopathischen
Arzneimittelprüfungen.
- Das ÄHNLICHKEITSPRINZIP.
Es bezieht sich auf die Tatsache, dass jedes Arzneimittel ein besonderes,
charakteristisches Wirkungsspektrum besitzt.
Als homöopathisch- therapeutische Grundregel besagt es, dass gegenüber
einem Kranken nur solche spezifischen Arzneien zur Anwendung kommen
sollen, die den zu heilenden Symptomen des Patienten möglichst
ähnlich sind.
Ziel der homöopathischen Mittelgabe ist eine Verbesserung der
körpereigenen Selbstregulation, um ein funktionelles Gleichgewicht
zu erhalten oder wiederherzustellen.
- Die INDIVIDUALISIERUNG eines Krankheitsgeschehens.
Sie bezieht sich auf den Anspruch, für jeden Patienten und seinen
individuellen Gesamtzustand die ähnlichste Arznei anzuwenden.
- Die POTENZIERUNG.
Dieser besonderen Herstellungsweise von homöopathischen Arzneien
liegt die praktische Erfahrung zugrunde, dass bei schrittweiser Verdünnung
der Ursprungssubstanz erst eine Abschwächung der Arzneiwirkung
eintritt, die jenseits der molekularen Nachweisgrenze aber nicht aufgehoben
ist, sondern bei fortgesetzter Verdünnung stark zunimmt.
- Die REPERTORISATION.
Sie ist ein Suchverfahren und verweist auf diejenigen Arzneimittel,
die imstande sind, eine bestimmte Reaktion bei einem Patienten unter
homöopathischer Arzneiwirkung hervorzurufen.
In Datenbanken oder Nachschlagewerken (sog. REPERTORIEN) werden diese
spezifischen Reaktionen und die Symptome erfasst, den entsprechenden
Arzneimitteln zugeordnet und in einer Wertigkeitsskala nach ihrer Wirkungsintensität
klassifiziert.
Großkompendien enthalten weit über 1 Million Einträge
aus oben genannten Bereichen.
- Die EINZELMITTELGABE
homöopathischer Arzneien.
Sie ist die Voraussetzung dafür, dass die jeweilige Arzneiwirkung
einem konkreten Arzneimittel zugeschrieben werden kann.
KOMPLEXMITTELGABEN, die eine Vielzahl von homöopathischen Arzneistoffen
enthalten, machen eine definitive Zuschreibung einer Arzneiwirkung auf
ein bestimmtes Arzneimittel unmöglich.
Somit ist die Behandlung chronischer Erkrankungen, die gezielte Folgeverschreibung
und die Verlaufskontrolle bei Einnahme von Komplexmitteln nicht
gegeben.
Einzelmittelgaben sind die Entscheidungsgrundlage für jede
homöopathische Therapie, die diesen Namen verdient.
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