4. HOMÖOPATHIE UND DIE BEDEUTUNG DER ANAMNESE. |
|||
Entscheidend für eine erfolgreiche homöopathische Behandlung
ist die klare Grundlegend dafür ist die Anamnese, auch Fallaufnahme genannt, ein Begriff, der sich auf das schriftliche Festhalten der Erkrankungsvorgeschichte nach den Angaben des Patienten bezieht. Die Anamnese ist ein Schlüsselelement der homöopathischen Arbeit und hinsichtlich ihrer Komplexität und ihres Nuancenreichtums in der Gesamtmedizin beispielhaft. Mit Hilfe der homöopathischen Anamnese erlangt der Behandler vor allem bei chronischer Erkrankung eines Menschen umfangreiche Kenntnis über die Person und das Beschwerdebild. Beide Aspekte sind unabdingbare Voraussetzungen für fachgerechte und kompetente Entscheidungen.
Auch hier gilt es, mit Hilfe von Befragung, Untersuchung und Befunderhebung zu einer Diagnose zu gelangen. Die Prognose, die sich mitunter daraus ableiten läßt, dient der Risikoabwägung und findet Berücksichtigung bei der Wahl einer anzuwendenden Therapie. Die alleinige Diagnose genügt jedoch selten der homöopathischen Arzneiwahl, da die ausschließlich diagnosebezogenen Angaben für eine homöopathische Mittelverschreibung i.d.R. zu undifferenziert sind. (siehe: Was beinhaltet eine homöopathische Anamnese?) Je nach Erkrankung zeichnet sich häufig schon nach
der Grundanamnese ab,
Behandlung sinnvoll und empfehlenswert, oder gar notwendig erscheint. Ist eine umfassende homöopathische Therapie anzuraten, dann wird
über die Grundanamnese hinaus eine fachspezifische Befragung
durchgeführt, die sich Ihr Ziel ist die Ermittlung eines homöopathischen Arzneimittels, dessen Arzneimittelbild genau der Patientensymptomatik entspricht oder dieser sehr ähnlich ist. |
|||
|
|||